Umfassende Diagnose und Therapie
Besteht der Verdacht einer kindlichen Hörstörung, so können wir bereits unmittelbar nach der Geburt eine Hörstörung mit modernen Untersuchungsverfahren feststellen oder ausschließen. Besteht eine Schwerhörigkeit, führen wir die notwendige Therapie durch. Dazu können eine Behandlung mit Medikamenten, eine Operation oder auch die Versorgung mit Hörgeräten gehören. Beim Verdacht einer gestörten Hörverarbeitung (auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung AVWS) führen wir eine entsprechende Diagnostik durch und veranlassen die Förderung oder Therapie, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen oder pädagogischen Fachdisziplinen und ggf. mit Hörgeräteakustikern.
Wir bieten folgende Untersuchungen an:
–Hörtestung im Freifeld (ohne Kopfhörer) für Kinder zwischen 6 Monaten bis 4 Jahren
–Spiel-Hörtestung mit Kopfhörern für Kinder ab 3 Jahren
–Hörprüfungen im Vorschul- und Schulalter, bei Entwicklungsverzögerung und bei Behinderungen
–Verhaltens- und Reaktionsaudiometrie: Richtungshören, Störgeräuschanfälligkeit, Unbebehaglichkeitsschwelle und Geräuschüberempfindlichkeit, dichotisches Hörvermögen, Heidelberger Lautdifferenzierungstest mit und ohne Störschall
–Objektive Hörprüfungen
–Überprüfung der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung
–Messung der Otoakustischen Emissionen
–Kindgerechte Sprachhörtestung (Mainzer und Göttinger Kindersprachhörtest)
–BERA-Untersuchung; Ableitung akustisch evozierter Potentiale, BERA-Messungen im Spontanschlaf (ohne Narkose)
–Messung Otoakustischer Emissionen (TEOAE und DPOAE)
–Impedanzmessung, Tympanometrie und Stapediusreflexmessung
–Hörgeräteanpassungen auf dem verkürzten Versorgungsweg und –kontrollen