Dies beinhaltet Störungen der Verarbeitung auditiver Informationen bei intaktem peripherem Hören und normaler Intelligenz. Hören ist ein zweistufiger Prozess. Er besteht aus dem peripheren Hören, d. h. die Verarbeitung durch das Organ Ohr, und aus der weiteren, zentralen Verarbeitung im Gehirn. Das Störungsbild der Verarbeitungs- und /oder Wahrnehmungsschwäche hat unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, so z.B. auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS), (zentral-)auditive Wahrnehmungsstörung, auditive Perzeptionsstörung oder zentrale Hörstörung. Unter diesen Diagnosen wird eine Vielzahl zentraler Hörbeeinträchtigungen in individuell sehr variabler Ausprägungsform zusammengefasst.
Oft zeigt sich die Schwierigkeit, klangähnliche Laute oder Wörter unterscheiden und korrekt nachsprechen zu können.
Bei der Diagnose einer Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung kommt wegen derVielfältigkeit dieses Störungsbildes regelhaft eine breite Testbatterie spezieller diagnostischer Verfahren zur Anwendung. Geprüft werden basale Fähigkeiten des Hörens (Low-Level-Funktionen), das Sprachverständnis im Störschall, das Richtungsgehör, die Geräuschempfindlichkeit sowie das Hörgedächtnis (die Hörmerkspanne).
Voraussetzung für die Diagnose einer AVWS sind ein normales Gehör, der Ausschluss einer visuellen Wahrnehmungsstörung sowie eines Intelligenzdefektes. Paukenergüsse oder Innenohrschwerhörigkeit müssen vorab behandelt werden. Ebenfalls gehört die Hirnstammaudiometrie zu den der vorab durchzuführenden diagnostischen Untersuchungen.
Probleme der Betroffenen sind sie hören gut und verstehen schlecht oder können sich Gehörtes schlecht merken. Diese Schwäche kann sowohl Geräusche als auch die Sprache betreffen.
Die Folge solcher Schwierigkeiten können Verhaltensauffälligkeiten in Form von Unruhe, Zeichen von Unkonzentriertheit, „Desinteresse“ oder „störendem Verhalten“ sein. Eine AVWS wird als solche häufig nicht direkt erkennbar, sondern kann zu Verhaltensauffälligkeiten führen, die zunächst nicht unmittelbar mit Hörproblemen in Verbindung gebracht werden.
Die AVWS ist eine Teilleistungsstörung und bedingt keine hierdurch begründeten Einschränkungen der intellektuellen Entwicklung.